Kurzantwort: Für die Aufnahme in die M7 verlangt § 7 MSO grundsätzlich einen Durchschnitt von 2,66 oder besser aus Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder Jahreszeugnis der 6. Klasse. Reicht der Schnitt nicht, kann eine Aufnahmeprüfung möglich sein, wenn durch eine Verbesserung in zulässigen Fächern der Schwellenwert rechnerisch erreichbar wird.
Die M7 ist der Einstieg in den Mittlere-Reife-Zug ab Jahrgangsstufe 7. Eltern sollten zwischen der rechtlichen Aufnahmebedingung und den organisatorischen Regeln der zuständigen Schule unterscheiden.
Die gesetzliche Voraussetzung
| Merkmal | Regel für M7 |
|---|---|
| Relevante Fächer | Deutsch, Mathematik, Englisch |
| Relevantes Zeugnis | Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 6. Klasse |
| Erforderlicher Schnitt | 2,66 oder besser |
| Antrag | durch die Erziehungsberechtigten |
| Alternative bei schlechterem Schnitt | Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO |
Beispiele:
- Deutsch 2, Mathematik 3, Englisch 3 → (2 + 3 + 3) ÷ 3 = 2,66.
- Deutsch 3, Mathematik 3, Englisch 3 → 3,00; der direkte Schwellenwert ist nicht erreicht.
- Deutsch 2, Mathematik 2, Englisch 4 → 2,66.
Die Beispiele erklären nur die Rechnung. Sonderfälle, Zeugnisarten und formale Aufnahme klärt die Schule.
Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis
Der Wortlaut der Verordnung nennt beide Möglichkeiten. Ein ausreichender Schnitt im Zwischenzeugnis kann eine frühere Planung ermöglichen; das Jahreszeugnis ist für die Aufnahmeprüfung und endgültige Einordnung besonders relevant.
Fragen Sie die zuständige Schule:
- Wann ist die vorläufige Anmeldung?
- Muss eine Kopie des Zwischenzeugnisses eingereicht werden?
- Bis wann folgt das Jahreszeugnis?
- Wo findet eine mögliche Aufnahmeprüfung statt?
- Wer berät zu den auswählbaren Prüfungsfächern?
Welche Fächer darf das Kind prüfen?
Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich grundsätzlich auf Deutsch, Mathematik und Englisch. Eine tatsächliche Teilnahme ist nur dort möglich, wo
- eine Notenverbesserung möglich ist und
- diese Verbesserung den geforderten Gesamtdurchschnitt erreichbar macht.
Nach Beratung durch die Schule wählen die Erziehungsberechtigten aus diesen rechnerisch möglichen Fächern. Das schützt Kinder vor Prüfungen, die am Ergebnis nichts ändern könnten.
Beispiel mit einem Prüfungsfach
Jahreszeugnis: Deutsch 3, Mathematik 3, Englisch 3. Das Kind schreibt Mathematik und erreicht die Prüfungsnote 2. Aus 3 und 2 wird bei einem Durchschnitt von 2,5 in der Regel die Prüfungsnote 2 als Gesamtnote. Der neue Dreierschnitt ist 2,66.
Beispiel mit zwei Prüfungsfächern
Jahreszeugnis: Deutsch 3, Mathematik 3, Englisch 4. Das Kind schreibt Deutsch und Englisch und erreicht in beiden Prüfungen die Note 2. In Deutsch wird aus Jahresnote 3 und Prüfungsnote 2 die Gesamtnote 2. In Englisch ergibt sich aus 4 und 2 die Gesamtnote 3. Zusammen mit Mathematik 3 lautet der neue Dreierschnitt (2 + 3 + 3) ÷ 3 = 2,66. Welche Fächer tatsächlich zulässig sind, berechnet und erläutert die Schule vor der Anmeldung.
Kann sich eine Note verschlechtern?
Nein. § 7 Abs. 2 MSO bestimmt ausdrücklich, dass die Aufnahmeprüfung nicht zu einer Notenverschlechterung in einem Fach führen kann. Das bedeutet nicht, dass jede Teilnahme sinnvoll oder zulässig ist; die rechnerische Erreichbarkeit bleibt Voraussetzung.
Aufnahmeprüfung und Notenbildung
Für geprüfte Fächer wird die Gesamtnote aus Jahreszeugnisnote und Prüfungsnote ermittelt. Bei einem Durchschnitt von n,5 gibt in der Regel die Prüfungsnote den Ausschlag. Nicht geprüfte Fächer behalten die Jahreszeugnisnote.
Danach:
- Gesamtnote Deutsch feststellen.
- Gesamtnote Mathematik feststellen.
- Gesamtnote Englisch feststellen.
- Summe durch drei teilen.
- Mit dem Schwellenwert 2,66 vergleichen.
Diese Regel ist präziser als die verbreitete Aussage „Die Aufnahmeprüfung ersetzt einfach die Zeugnisnote“.
Fälle mit nichtdeutscher Muttersprache
Die Mittelschulordnung enthält besondere Verweise und Gesprächsregelungen für bestimmte Konstellationen, etwa wenn Englischleistungen aus nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht hinreichend erbracht werden können. Solche Fälle sind nicht mit allgemeinen Internetrechnern zu lösen. Lassen Sie sich frühzeitig durch Schule oder Schulberatung beraten.
Ist die Aufnahme automatisch die richtige Entscheidung?
Der M-Zug arbeitet mit höheren Anforderungen. Das Kultusministerium nennt komplexere Aufgabenstellungen, erhöhtes Arbeitstempo sowie mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Neben dem Schnitt zählen deshalb Lernverhalten und Motivation.
Hilfreiche Fragen:
- Arbeitet das Kind regelmäßig oder nur vor Proben?
- Versteht es Grundlagen in allen drei Fächern?
- Kann es längere Arbeitsaufträge strukturieren?
- Nimmt es Rückmeldung an?
- Möchte es selbst in den M-Zug wechseln?
Eine Beratung ist keine Hürde, sondern hilft, einen tragfähigen Bildungsweg zu wählen.
Praktische Eltern-Checkliste
- [ ] Zwischenzeugnisschnitt korrekt mit der Schule geprüft.
- [ ] Zuständige M-Zug-Schule und Kontakt notiert.
- [ ] Vorläufige Anmeldung fristgerecht erledigt.
- [ ] Jahreszeugnis zur endgültigen Prüfung bereit.
- [ ] Zulässige Prüfungsfächer nach Beratung festgelegt.
- [ ] Aktuelle Themenliste angefordert.
- [ ] Prüfungsort, Uhrzeit und Hilfsmittel bestätigt.
- [ ] Anfahrt für die letzten Ferientage geplant.
Für fachliche Vorbereitung helfen der M7-Mathematikbeitrag sowie M7 Deutsch und Englisch.
Offizielle Quellen
Stand: 23. August 2026.
- Bayerische Mittelschulordnung § 7 – aktueller Wortlaut
- Bayerisches Kultusministerium: M-Zug und erhöhte Anforderungen
- Staatliche Schulberatung Bayern
Bei einer Abweichung zwischen diesem Ratgeber und einer aktuellen Schulmitteilung gilt die offizielle Auskunft der Schule.