
Im Einstellungstest für Automobilkaufleute geht es nicht nur um Rechnen und Rechtschreibung. Ein Übungsbuch für den Beruf nennt fachbezogenes Wissen zu Branche und Beruf als eigenen Testteil. Welche Begriffe dein Betrieb abfragt, ist offen. Typische Fragen rund ums Autohaus sind etwa: Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung? Wie funktioniert Leasing? Was ist eine Hauptuntersuchung? Wie tief ein Betrieb nachfragt, steht vorher nicht fest. Die Grundbegriffe helfen dir aber im Test und im Gespräch. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Begriffe einfach und belegt sie mit den Gesetzen und Fachverbänden, aus denen sie stammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Fit für deinen Einstellungstest?
Vier Aufgabentypen, die den meisten Bewerbern Probleme bereiten. Löse sie in Ruhe — die Lösungen siehst du erst, wenn du die Auswertung anzeigst.
Matrizen
Große Matrix vervollständigen
Welche Figur (A–H) vervollständigt die Matrix?
Zahlenreihen
Wechselreihe fortsetzen
Welche Zahl setzt die Reihe fort?
7 · 100 · 10 · 92 · 16 · 76 · 28 · ?
Räumliches Denken
Würfelnetz zuordnen
Welcher Würfel lässt sich aus dem abgebildeten Netz falten?
Textaufgabe
Mehrstufige Rechenaufgabe
Ein Wasserbehälter wird von Pumpe A allein in 6 Stunden gefüllt, von Pumpe B allein in 4 Stunden. Beide starten gleichzeitig. Nach 1,5 Stunden fällt Pumpe A aus, Pumpe B läuft weiter. Wie lange dauert es insgesamt, bis der Behälter voll ist?
0 von 4 Aufgaben beantwortet
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I musst du beim Fahren dabeihaben. Die Teil II zeigt, wer über das Fahrzeug verfügen darf.
- Zugelassen wird bei der Zulassungsbehörde, in der Regel am Wohnort.
- Neue Pkw müssen nach 36 Monaten zur ersten Hauptuntersuchung, danach alle 24 Monate.
- Wer ein Fahrzeug hält, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
- Beim Leasing bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümer, der Kunde nutzt das Fahrzeug gegen eine Rate.
Fahrzeugpapiere: Teil I und Teil II
Seit 2005 gibt es statt Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen. Ältere Papiere bleiben nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts gültig, bis sich am Fahrzeug etwas ändert, etwa beim Halterwechsel.
Teil I ersetzt den früheren Fahrzeugschein. Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 13) muss ihn die Person, die das Fahrzeug fährt, mitführen und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzeigen.
Teil II ersetzt den früheren Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbehörde stellt ihn nur aus, wenn die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachgewiesen ist (§ 14). Teil II zeigt also, wer über das Fahrzeug verfügen darf. Er ist rechtlich kein Eigentumsnachweis im engeren Sinn, aber ein wichtiges Dokument im Fahrzeughandel. Ihn getrennt vom Fahrzeug aufzubewahren, ist ein verbreiteter Praxistipp, aber keine gesetzliche Pflicht.
Die Zulassung
Bevor ein Fahrzeug auf die Straße darf, muss es zugelassen werden. Den Antrag stellst du nach § 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde am Wohnort.
Ist für das Fahrzeug schon eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, ist sie mit dem Antrag vorzulegen (§ 6 Abs. 3). Außerdem muss die Versicherung angegeben werden. Dafür gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, mit einer eigenen Nummer. Welche weiteren Unterlagen die Behörde verlangt, etwa einen Ausweis oder den Nachweis der Hauptuntersuchung, nennt die örtliche Zulassungsstelle. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung auch online möglich, das Kraftfahrt-Bundesamt nennt das Verfahren i-Kfz.
Begriffe wie eVB, Teil II und Zulassungsbehörde gehören damit zum Grundwortschatz im Fahrzeughandel.
Hauptuntersuchung und Versicherung
Hauptuntersuchung (HU): Fahrzeughalter müssen ihr Fahrzeug nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelmäßig untersuchen lassen. Für neue Pkw gilt nach Anlage VIII: die erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Für andere Fahrzeugarten gelten teils andere Fristen.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes muss der Halter eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Sie deckt Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs anderen entstehen. Eine Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, die Kasko, schreibt das Gesetz nicht vor.
Finanzierung: Raten und effektiver Jahreszins
Wer ein Fahrzeug nicht bar bezahlt, kann es finanzieren. Typisch ist eine Anzahlung mit monatlichen Raten. Wichtig ist der effektive Jahreszins. Nach § 16 der Preisangabenverordnung müssen Anbieter von Verbraucherkrediten die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz angeben und als effektiven Jahreszins bezeichnen. So lassen sich Angebote vergleichen.
Ein einfaches Rechenbeispiel, selbst formuliert: Anzahlung 3.000 Euro, danach 36 Raten zu je 289 Euro. Insgesamt zahlt der Kunde 13.404 Euro. Mehr Rechenaufgaben stehen im Ratgeber Rechnen im Einstellungstest Automobilkaufmann.
Leasing: nutzen statt kaufen
Beim Leasing kauft der Kunde das Fahrzeug nicht. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) bleibt die Leasinggesellschaft rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Der Kunde, der Leasingnehmer, darf das Fahrzeug während der Laufzeit nutzen und zahlt dafür eine Rate. Im Kreditwesengesetz ist das Finanzierungsleasing als eigene Finanzdienstleistung genannt (§ 1 Abs. 1a).
Beim Kfz-Leasing unterscheidet der BDL zwei verbreitete Vertragsarten:
- Kilometervertrag: Zu Beginn wird festgelegt, wie viele Kilometer das Fahrzeug insgesamt fahren darf. Mehr- oder Minderkilometer werden am Ende ausgeglichen. Das Risiko, wie viel das Fahrzeug danach noch wert ist, trägt die Leasinggesellschaft.
- Restwertvertrag: Zu Beginn wird kalkuliert, wie viel das Fahrzeug am Ende voraussichtlich noch wert ist. Erzielt der Verkauf weniger, zahlt der Kunde die Differenz.
So bereitest du dich vor
- Begriffe in eigenen Worten erklären: Teil I, Teil II, eVB, HU, Haftpflicht, effektiver Jahreszins, Kilometer- und Restwertvertrag.
- Unterschiede merken: Teil I mitführen, Teil II sicher aufbewahren. Haftpflicht ist Pflicht, Kasko schreibt das Gesetz nicht vor.
- Rechnen üben: Gesamtkosten aus Anzahlung und Raten, einfache Leasingrechnungen.
- Im Alltag hinsehen: Schau dir mit Erlaubnis einmal echte Fahrzeugpapiere an, etwa in der Familie.
Wie der Test insgesamt ablaufen kann, steht im Ratgeber Einstellungstest Automobilkaufmann: Ablauf und Aufbau.
Passende Vorbereitung bei TestBooster
Der Automobilkaufleute Einstellungstest von TestBooster enthält schon ab Basis den Fachblock Autohaus und Kundenkontakt. Er führt in Fahrzeugverkauf und Kundenberatung, Kfz-Finanzierung, Leasing, Versicherung und Betriebskosten, Fahrzeugpapiere, Zulassung, Kundendienst und Teile ein, dazu Telefonate und technisches Verständnis für Fahrzeuge. Wissen aus der Ausbildung wird nicht vorausgesetzt, und marken- oder betriebsspezifisches Wissen ist nicht enthalten. Alle Aufgaben haben erklärte Lösungen. Du zahlst einmal, ohne Abo, und hast lebenslangen Zugang. Simulationen sind nicht enthalten. Es sind eigene Übungsaufgaben, keine Aufgaben eines Unternehmens oder Herstellers. Eine Zusage über dein Testergebnis gibt es nicht. Mehr findest du auf der Seite zum Automobilkaufleute Einstellungstest.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II? Teil I, früher Fahrzeugschein, musst du beim Fahren mitführen. Teil II, früher Fahrzeugbrief, zeigt, wer über das Fahrzeug verfügen darf.
Wann muss ein neues Auto zur HU? Ein neuer Pkw nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
Ist die Kfz-Versicherung Pflicht? Die Haftpflichtversicherung ja. Eine Kaskoversicherung schreibt das Gesetz nicht vor.
Wem gehört ein geleastes Auto? Der Leasinggesellschaft. Der Kunde nutzt es während der Laufzeit gegen eine Rate.
Muss ich das alles für den Test auswendig können? Wie tief dein Betrieb nachfragt, steht vorher nicht fest. Die Grundbegriffe zu kennen, hilft dir. Details lernst du in der Ausbildung.
TestBooster ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zu Autohäusern, Herstellern, Zulassungsbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder Leasingverbänden. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Die Aufgaben sind eigene Übungsaufgaben.