Ausbildung & Lehre

Datenschutz und Patientenkontakt im Gesundheitswesen

Datenschutz, Schweigepflicht und Patientenkontakt: Grundwissen für Kaufleute im Gesundheitswesen, mit Beispielen vom Empfang und am Telefon.

5 Min. Lesezeit Aktualisiert am 09. Oktober 2026

Zwei Personen sortieren Unterlagen an einem langen Tisch in einem hellen Büro – Titelbild zum Ratgeber Datenschutz und Patientenkontakt im Gesundheitswesen

Am Empfang einer Klinik, am Telefon einer Praxis oder in der Abrechnung einer Krankenkasse hast du ständig mit sehr persönlichen Daten zu tun. Die Ausbildungsverordnung für Kaufleute im Gesundheitswesen nennt deshalb „medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz“ ausdrücklich als Ausbildungsinhalt. Ob dein Einstellungstest dazu Fragen stellt, ist nicht veröffentlicht. Im Vorstellungsgespräch kann das Thema aber gut vorkommen, und spätestens im Berufsalltag brauchst du es. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen einfach und mit Beispielen.

Beispielaufgaben · Kostenlos & ohne Anmeldung

Fit für deinen Einstellungstest?

Vier Aufgabentypen, die den meisten Bewerbern Probleme bereiten. Löse sie in Ruhe — die Lösungen siehst du erst, wenn du die Auswertung anzeigst.

1

Matrizen

Große Matrix vervollständigen

Welche Figur (A–H) vervollständigt die Matrix?

2

Zahlenreihen

Wechselreihe fortsetzen

Welche Zahl setzt die Reihe fort?

7 · 100 · 10 · 92 · 16 · 76 · 28 · ?

3

Räumliches Denken

Würfelnetz zuordnen

Welcher Würfel lässt sich aus dem abgebildeten Netz falten?

4

Textaufgabe

Mehrstufige Rechenaufgabe

Ein Wasserbehälter wird von Pumpe A allein in 6 Stunden gefüllt, von Pumpe B allein in 4 Stunden. Beide starten gleichzeitig. Nach 1,5 Stunden fällt Pumpe A aus, Pumpe B läuft weiter. Wie lange dauert es insgesamt, bis der Behälter voll ist?

0 von 4 Aufgaben beantwortet

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsdaten zählen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den besonders geschützten Daten.
  • Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch, ebenso Personen, die bei ihnen mitwirken, etwa in der Verwaltung.
  • Bei Krankenkassen gilt das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I.
  • Patientinnen und Patienten dürfen ihre Behandlungsakte einsehen, die erste Abschrift ist kostenlos.
  • Im Zweifel gibst du keine Auskunft und klärst erst, wer was erfahren darf.

Warum Gesundheitsdaten besonders geschützt sind

Gesundheitsdaten sind Angaben über die körperliche oder geistige Gesundheit eines Menschen, aus denen sich etwas über seinen Gesundheitszustand ablesen lässt. Die DSGVO zählt sie in Artikel 9 zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Sie dürfen nur unter engen Voraussetzungen verarbeitet werden, etwa für die Gesundheitsversorgung oder mit Einwilligung der betroffenen Person.

Für dich heißt das: Diagnosen, Befunde, Termine bei bestimmten Fachärzten oder schon die Tatsache, dass jemand in einer Klinik liegt, sind sensibel. Damit gehst du nur so weit um, wie es für deine Aufgabe nötig ist.

Die Schweigepflicht

Nach § 203 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Angehöriger eines anderen Heilberufs unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wichtig für Verwaltungskräfte: Das Gesetz erlaubt, dass Personen, die an der Arbeit mitwirken, eingeweiht werden, soweit es nötig ist. Diese mitwirkenden Personen machen sich aber ebenfalls strafbar, wenn sie ein Geheimnis unbefugt weitergeben. Die Schweigepflicht gilt also auch für dich, wenn du in einer Praxis oder Klinik in der Verwaltung arbeitest.

Das Sozialgeheimnis bei Krankenkassen

Bei gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialleistungsträgern gilt das Sozialgeheimnis. Nach § 35 SGB I hat jeder Anspruch darauf, dass seine Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden. Das gilt auch innerhalb der Kasse: Nur wer die Daten für seine Aufgabe braucht, darf darauf zugreifen. Was Sozialdaten genau sind, regelt § 67 SGB X.

Das Recht auf Einsicht in die Akte

Patientinnen und Patienten haben nach § 630g BGB das Recht, auf Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte zu nehmen. Die erste Abschrift ist kostenlos. Ablehnen darf die Praxis oder Klinik die Einsicht nur aus erheblichen therapeutischen Gründen oder wegen Rechten Dritter, und sie muss die Ablehnung begründen. Wenn du am Empfang eine solche Anfrage bekommst, gibst du sie an die zuständige Stelle weiter.

Datenschutz im Alltag: drei Beispiele

Die folgenden Situationen sind selbst formulierte Übungsbeispiele. Wie dein Betrieb solche Fälle genau regelt, lernst du in der Ausbildung.

Am Telefon: Eine Person ruft an und sagt, sie sei die Schwester eines Patienten. Sie fragt, auf welcher Station er liegt. Sinnvoll ist: Du gibst keine Auskunft, solange nicht geklärt ist, ob der Patient einer Weitergabe zugestimmt hat. Du bietest an, eine Nachricht weiterzuleiten oder verweist an die zuständige Stelle.

Am Empfang: In der Schlange stehen mehrere Menschen. Ein Patient nennt laut seine Diagnose. Sinnvoll ist: Du bittest ihn freundlich, Einzelheiten leise oder in einem ruhigeren Moment zu besprechen, und fragst selbst nur das, was du für die Aufnahme brauchst.

Am Bildschirm: Du gehst kurz vom Arbeitsplatz weg. Sinnvoll ist: Bildschirm sperren und keine Unterlagen offen liegen lassen. Das gilt auch für Ausdrucke am Drucker.

Kommunikation mit Patienten und Angehörigen

Datenschutz und freundliche Kommunikation passen gut zusammen. Wer eine Auskunft ablehnen muss, kann das höflich erklären: „Ich darf Ihnen dazu am Telefon leider nichts sagen, weil ich nicht prüfen kann, wer Sie sind. Ich kann aber eine Nachricht weitergeben.“ So schützt du die Daten und bleibst trotzdem hilfsbereit.

Viele Menschen, die in eine Klinik oder Praxis kommen, sind besorgt oder haben Schmerzen. Ruhig bleiben, zuhören und klare Auskünfte geben, wo du darfst, gehört deshalb zu den wichtigsten Fähigkeiten im Beruf. Im Vorstellungsgespräch kann eine Frage wie „Was tun Sie, wenn ein Angehöriger Auskunft will?“ vorkommen. Wie du dich darauf vorbereitest, steht im Ratgeber Bewerbung als Kaufmann im Gesundheitswesen: Gespräch. Die Grundbegriffe zu Krankenkassen und Abrechnung erklärt Gesundheitssystem für Kaufleute im Gesundheitswesen.

Passende Vorbereitung bei TestBooster

Der Einstellungstest Kaufleute im Gesundheitswesen von TestBooster enthält schon ab Basis den Bereich Gesundheitswesen und Verwaltung mit Aufgaben zu Datenschutz, Schweigepflicht und Patientenkontakt sowie zu Gesundheitssystem und Abrechnung. Der Bereich Gesundheit und Kommunikation übt Kommunikation in beruflichen Situationen. Dazu kommen Rechnen, Sprache, Logik, Aufmerksamkeit und Allgemeinwissen. Alle Aufgaben haben erklärte Lösungen. Du zahlst einmal, ohne Abo, und hast lebenslangen Zugang. Simulationen sind nicht enthalten. Es sind eigene Übungsaufgaben, keine Aufgaben eines Betriebs. Eine Zusage über dein Testergebnis gibt es nicht. Mehr findest du auf der Seite zum Einstellungstest Kaufleute im Gesundheitswesen.

Häufige Fragen

Gilt die Schweigepflicht auch für Verwaltungskräfte? Ja. Nach § 203 StGB machen sich auch Personen strafbar, die bei Ärzten oder anderen Heilberufen mitwirken und ein Geheimnis unbefugt weitergeben.

Darf ich Angehörigen am Telefon Auskunft geben? In der Regel nur, wenn geklärt ist, dass der Patient zugestimmt hat, und du sicher weißt, mit wem du sprichst. Im Zweifel gibst du keine Auskunft und fragst nach, wie dein Betrieb solche Fälle regelt.

Was ist das Sozialgeheimnis? Der Anspruch nach § 35 SGB I, dass Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger Sozialdaten nicht unbefugt verarbeiten.

Muss ein Patient für eine Kopie seiner Akte bezahlen? Die erste Abschrift ist nach § 630g BGB kostenlos.

Kommt Datenschutz im Einstellungstest vor? Das ist nicht veröffentlicht. In der Ausbildung ist Datenschutz aber ausdrücklich Inhalt, und im Gespräch kann das Thema vorkommen.

TestBooster ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zu Kliniken, Krankenkassen, Praxen oder Pflegeeinrichtungen. Die Aufgaben sind eigene Übungsaufgaben.

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