Ausbildung & Lehre

Gesundheitssystem für Kaufleute im Gesundheitswesen

Gesundheitssystem einfach erklärt: Krankenkassen, Kostenträger, Leistungserbringer und Sozialversicherung als Grundwissen für Kaufleute im Gesundheitswesen.

5 Min. Lesezeit Aktualisiert am 09. Oktober 2026

Zwei Personen sortieren Unterlagen an einem langen Tisch in einem hellen Büro – Titelbild zum Ratgeber Gesundheitssystem für Kaufleute im Gesundheitswesen

Als Kaufmann oder Kauffrau im Gesundheitswesen arbeitest du an der Schnittstelle zwischen Patienten, Einrichtungen und Kostenträgern. Die Ausbildungsverordnung nennt dafür ausdrücklich „Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens“ als Ausbildungsinhalt. Ob dein Einstellungstest dazu Fragen stellt, ist nicht veröffentlicht. Grundbegriffe helfen dir aber im Test, im Vorstellungsgespräch und vom ersten Ausbildungstag an. Dieser Ratgeber erklärt sie einfach und mit Bezug auf die Gesetze, in denen sie stehen.

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Fit für deinen Einstellungstest?

Vier Aufgabentypen, die den meisten Bewerbern Probleme bereiten. Löse sie in Ruhe — die Lösungen siehst du erst, wenn du die Auswertung anzeigst.

1

Matrizen

Große Matrix vervollständigen

Welche Figur (A–H) vervollständigt die Matrix?

2

Zahlenreihen

Wechselreihe fortsetzen

Welche Zahl setzt die Reihe fort?

7 · 100 · 10 · 92 · 16 · 76 · 28 · ?

3

Räumliches Denken

Würfelnetz zuordnen

Welcher Würfel lässt sich aus dem abgebildeten Netz falten?

4

Textaufgabe

Mehrstufige Rechenaufgabe

Ein Wasserbehälter wird von Pumpe A allein in 6 Stunden gefüllt, von Pumpe B allein in 4 Stunden. Beide starten gleichzeitig. Nach 1,5 Stunden fällt Pumpe A aus, Pumpe B läuft weiter. Wie lange dauert es insgesamt, bis der Behälter voll ist?

0 von 4 Aufgaben beantwortet

Das Wichtigste in Kürze

  • Zur Sozialversicherung gehören Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
  • Wer gegen Entgelt eine Ausbildung macht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
  • Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, dazu kommt ein Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse.
  • Krankenhäuser rechnen allgemeine Leistungen über Fallpauschalen je Behandlungsfall ab.
  • Arztpraxen rechnen Leistungen für gesetzlich Versicherte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab in Punkten ab.

Das Dreieck: Versicherte, Kostenträger, Leistungserbringer

Das Gesundheitswesen lässt sich mit drei Rollen beschreiben:

  • Versicherte: Sie zahlen Beiträge und bekommen Leistungen, wenn sie krank sind.
  • Kostenträger: Sie bezahlen die Leistungen, zum Beispiel die Krankenkassen.
  • Leistungserbringer: Sie behandeln und versorgen, zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten meist bei Leistungserbringern oder Kostenträgern. In einer Klinik rechnest du Leistungen mit der Krankenkasse ab, bei einer Krankenkasse prüfst du solche Abrechnungen.

Die fünf Zweige der Sozialversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung zählt fünf Zweige zur Sozialversicherung. Jeder hat ein eigenes Buch im Sozialgesetzbuch (SGB):

ZweigGesetz
KrankenversicherungSGB V
PflegeversicherungSGB XI
RentenversicherungSGB VI
UnfallversicherungSGB VII
Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung)SGB III

Für deinen späteren Beruf sind vor allem die Kranken- und die Pflegeversicherung wichtig.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Nach § 5 SGB V sind unter anderem Arbeiter, Angestellte und „zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte“, die Arbeitsentgelt bekommen, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das betrifft also auch dich als Auszubildende oder Auszubildender.

Die Krankenkassen sind nach § 4 SGB V Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das Gesetz nennt verschiedene Kassenarten, darunter Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Knappschaft und die Ersatzkassen.

Wer als Angestellter mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, ist nach § 6 SGB V versicherungsfrei und kann sich privat versichern. Ganz ohne Versicherung geht es aber nicht: Nach dem Versicherungsvertragsgesetz muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankheitskostenversicherung haben.

Beiträge: Beitragssatz und Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt nach § 241 SGB V 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Reicht einer Kasse das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht, erhebt sie zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag. Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium mit 2,9 Prozent bekannt gemacht. Die einzelne Kasse legt ihren Satz aber selbst fest.

Übungsbeispiel: Wie viel sind 14,6 Prozent von 1.000 Euro? 1.000 mal 0,146 ergibt 146 Euro. Wie dieser Betrag zwischen Betrieb und Beschäftigten aufgeteilt wird, ist hier bewusst nicht Thema.

Wie Krankenhäuser abrechnen

Krankenhäuser rechnen ihre allgemeinen Leistungen nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes über ein pauschalierendes Vergütungssystem ab. Das sind die Fallpauschalen, auch DRG genannt. Bezahlt wird ein Betrag je Behandlungsfall, der sich nach Diagnose und Behandlung richtet, nicht nach der Zahl der Tage. Für die Psychiatrie gibt es ein eigenes Entgeltsystem.

Für dich heißt das: Damit richtig abgerechnet werden kann, müssen Diagnosen und Behandlungen vollständig dokumentiert sein. Hier treffen kaufmännische Arbeit und medizinische Dokumentation aufeinander.

Wie Arztpraxen abrechnen

Für gesetzlich Versicherte gilt in Arztpraxen der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Er bestimmt nach § 87 SGB V, welche Leistungen abrechenbar sind und wie viele Punkte sie im Verhältnis zueinander wert sind. Vereinbart wird er von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

In der vertragsärztlichen Versorgung gehen die Abrechnungsdaten in der Regel nicht direkt an die Krankenkasse. Nach § 295 SGB V übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die Daten. Für bestimmte Sonderverträge gelten Ausnahmen. Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften der Ärztinnen und Ärzte, keine Krankenkassen. Diese Verwechslung ist ein typischer Fehler.

Zu den Einrichtungen der ambulanten Versorgung gehören auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Das sind nach § 95 SGB V ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt oder als Vertragsärzte arbeiten. In der Pflege unterscheidet § 71 SGB XI ambulante Pflegedienste, die Menschen in ihrer Wohnung versorgen, und stationäre Pflegeheime.

Wie du in Abrechnung und Verwaltung mit Patientendaten umgehst, erklärt der Ratgeber Datenschutz und Patientenkontakt im Gesundheitswesen. Einen Überblick über den Test gibt Kaufmann im Gesundheitswesen: Einstellungstest und Ablauf.

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Häufige Fragen

Kommt Wissen über das Gesundheitssystem im Einstellungstest vor? Das ist nicht veröffentlicht. Grundbegriffe helfen dir aber im Test, im Gespräch und in der Ausbildung.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenträger und Leistungserbringer? Kostenträger wie Krankenkassen bezahlen Leistungen. Leistungserbringer wie Kliniken und Praxen behandeln und versorgen.

Wie hoch ist der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung? Der allgemeine Satz beträgt 14,6 Prozent. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.

Was sind Fallpauschalen? Krankenhäuser bekommen für allgemeine Leistungen einen Pauschalbetrag je Behandlungsfall, nicht je Tag.

Ist die Kassenärztliche Vereinigung eine Krankenkasse? Nein. Sie ist eine Körperschaft der Ärztinnen und Ärzte und übermittelt den Krankenkassen in der Regel die Abrechnungsdaten der Praxen.

TestBooster ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zu Kliniken, Krankenkassen, Praxen oder Pflegeeinrichtungen. Die Aufgaben sind eigene Übungsaufgaben.

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